Inkontinenz-Versorgung auf Rezept.
Wenn Ihnen Ihr Arzt eine Verordnung für Inkontinenz-Materialien ausgestellt hat, können Sie diese ganz einfach in Anspruch nehmen. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen eine Liste der zugelassenen Zulieferer zur Verfügung. Aus dieser Liste können Sie bequem von zu Hause aus den für Sie passenden Anbieter auswählen, nachdem Sie eine ausführliche Beratung erhalten haben.
Dieser Anbieter wird dann Ihr Ansprechpartner und Lieferant für die benötigten Inkontinenz-Produkte. So erhalten Sie die notwendige Unterstützung und können sich auf eine unkomplizierte und zuverlässige Lieferung verlassen.
Sie fragen sich wie das geht? Ganz einfach!
Inkontinenz-Versorgung auf Rezept – So funktioniert's
Nach Erhalt der Liste mit zugelassenen Anbietern, kontaktieren Sie einen oder mehrere dieser Zulieferer, schildern Ihr Anliegen und lassen sich umfassend beraten. Daraufhin erhalten Sie passende Produktvorschläge, aus denen Sie das für Sie geeignete auswählen können.
Die Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse wird direkt vom Zulieferer übernommen, sodass Sie sich darum keine Sorgen machen müssen.
Für Privatversicherte gibt es ein etwas anderes Verfahren. In diesem Fall wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Krankenkasse, um genauere Informationen zu erhalten.
Sobald die administrativen Schritte geklärt sind, wird die Lieferung Ihrer Produkte bequem zu Ihnen nach Hause organisiert. Sollte Ihre Verordnung befristet sein, kontaktieren Sie rechtzeitig Ihren behandelnden Arzt, um einen Lieferungsstopp zu vermeiden. Eine Folgeverordnung ist in der Regel eine reine Formalität.
Was übernimmt meine Krankenkasse?
Inkontinenzprodukte – Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Inkontinenzprodukte werden teilweise oder vollständig von der Krankenkasse übernommen, wenn eine mittel- bis schwergradige Inkontinenz oder eine Grunderkrankung vorliegt, die den Gebrauch von Inkontinenzmaterialien erforderlich macht.
Nach dem Sozialgesetzbuch haben Sie Anspruch auf die Leistung der Krankenkasse, wenn Sie mehr als 100 ml Urin in weniger als vier Stunden verlieren. Inkontinenzprodukte werden als Verbrauchsmittel klassifiziert. In der Regel müssen Sie 10 % der Kosten selbst tragen, es sei denn, Sie sind von der Zuzahlung befreit. Dieser Selbstbehalt ist jedoch auf maximal 10 Euro pro Monat begrenzt.
Wenn Sie sich für ein höherwertiges Produkt entscheiden, das über die Basisversorgung hinausgeht, können zusätzliche Kosten anfallen.
Es ist ratsam, sich ausführlich zu den Produkten und Preisen beraten zu lassen, da diese je nach Anbieter variieren können. Im Einzelfall kann es sinnvoll sein, den Mehrbedarf an Produkten selbst zu decken, auch wenn das Rezept nur für die Standardversorgung ausgestellt wird. Bitten Sie Ihren Arzt, die Produktbezeichnung, Stückzahl und Größe auf dem Rezept zu vermerken, um Ihre Chance zu erhöhen, das gewünschte Produkt zu erhalten. Es empfiehlt sich, vor der Ausstellung des Rezepts verschiedene Marken und Produkte zu testen.
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Der Ablauf nochmal auf einem Blick.
Ihr Arzt stellt ein Rezept für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln aus. Dies können z.B. Einlagen, Pants, Vorlagen oder Windeln sein.
Reichen Sie das Rezept bei einem Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ein. Das kann z.B. eine Apotheke oder ein Sanitätshaus sein.
Sie erhalten eine Liste der Zulieferer, aus der Sie nach ausführlicher Beratung ihren Favoriten auswählen.
Nach Aufnahme aller relevanten Daten, kann die Lieferung beginnen.